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Green Claims: Regulatorische Herausforderungen in der EU und der Schweiz

Green Claims: Regulatorische Herausforderungen in der EU und der Schweiz

Umweltbezogene Angaben im Marketing und in der Produktkommunikation werden sowohl in der EU als auch in der Schweiz zunehmend von Konsumenten und Behörden herausgefordert. Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte und die Green-Claims-Richtlinie stellen strenge Anforderungen an Unternehmen, die umweltbezogene Angaben machen, um Transparenz zu gewährleisten und Greenwashing zu verhindern. In der Schweiz verbietet der neue Artikel 3 lit. x des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich unsubstantiierte Aussagen zum Klima.

Von Adrian Peyer

Dieser Artikel gibt einen Überblick über diese Vorschriften und enthält Handlungsempfehlungen für Unternehmen, um gesetzeskonform und wettbewerbsfähig zu bleiben

Die wachsende Bedeutung von Green Claims

Mit dem zunehmenden Fokus auf Nachhaltigkeit sind Unternehmen bestrebt, ihre Umweltbemühungen zu kommunizieren. Irreführende Behauptungen - oft als Greenwashing bezeichnet - haben jedoch zu strengeren Vorschriften geführt, die die Verbraucher schützen und einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen. Die neuesten Verordnungen der EU und der Schweiz geben klare Hinweise darauf, wie Unternehmen ihre umweltbezogenen Angaben belegen und Strafen vermeiden können.

EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie (ECGT-Richtlinie 2024/825) soll die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen und informierte Kaufentscheidungen fördern.

Die wichtigsten Elemente sind:

  • Stärkung der Verbraucherrechte durch Gewährleistung des Zugangs zu zuverlässigen Umweltinformationen.

  • Verbot vager oder ungeprüfter Umwelt-Angaben.

  • Einführung eines harmonisierten Labels, das die Haltbarkeitsgarantie für ein Produkt angibt.

  • Verbot irreführender Nachhaltigkeitslabels, sofern sie nicht auf Zertifizierungssystemen oder behördlichen Genehmigungen beruhen.

  • Unternehmen daran zu hindern, gesetzlich vorgeschriebene Umweltvorteile als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben.

Mit dieser Richtlinie wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert, um die Liste der irreführenden Geschäftspraktiken zu erweitern, wobei der Schwerpunkt auf Umwelt- und Haltbarkeitsangaben liegt.

EU-Richtlinie über Green Claims: Den Standard für die Umweltkommunikation setzen

Die Richtlinie über Green Claims baut auf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen auf, indem sie genauere Vorschriften für umweltbezogene Angaben enthält. Die Richtlinie stellt sicher, dass die Verbraucher überprüfbare, vergleichbare und zuverlässige Umweltinformationen über Produkte erhalten.

Die wichtigsten Anforderungen sind:

  1. Wissenschaftliche Beweise: Die Unternehmen müssen ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Beweisen untermauern, einschliesslich Lebenszyklusanalysen und der Einhaltung anerkannter Umweltstandards.

  2. Transparenz: Umweltbezogene Angaben müssen klar, detailliert und zugänglich sein und durch QR-Codes, Labels oder Produktbeschreibungen belegt werden.

  3. Geregelte Umweltlabels: Die Labels müssen einer genehmigten EU-Liste entsprechen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

  4. Überprüfung durch Dritte: Alle Angaben und Labels müssen von unabhängigen, akkreditierten Prüfern überprüft werden.

Die Richtlinie verbietet auch Behauptungen, die sich ausschliesslich auf CO2-Kompensation stützen, und stellt sicher, dass Unternehmen die CO2-Neutralität nur dann vermarkten können, wenn sie diese innerhalb ihrer eigenen Betriebsabläufe und Lieferketten erreichen.

Schweiz: Neue Bestimmungen gegen Greenwashing

Die Schweiz hat sich mit Artikel 3 lit. x des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der strengeren Haltung der EU gegen Greenwashing angeschlossen. Diese Bestimmung verbietet ausdrücklich irreführende klimabezogene Behauptungen, die nicht durch objektive und überprüfbare Informationen gestützt werden können.

Wichtige Aspekte:

  • Gilt für qualitative Aussagen (z.B. "nachhaltig", "klimaneutral"), quantitative Angaben (z.B. CO2-Emissionsdaten) und verfahrenstechnische Angaben (z.B. ergriffene Nachhaltigkeitsmassnahmen).

  • Die Nachhaltigkeitsberichte und Marketingmaterialien von Unternehmen müssen glaubwürdige Nachweise liefern.

  • Erstreckt sich auf Finanzprodukte, Dienstleistungsbeschreibungen und Unternehmenskommunikation.

Diese strengeren Richtlinien sollen sicherstellen, dass die in der Schweiz gemachten Nachhaltigkeitsaussagen genauso solide sind wie die in der EU.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um gesetzeskonform und wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Unternehmen einen strategischen Ansatz für umweltfreundliche Angaben verfolgen, indem sie diese Best Practices befolgen:

  1. Verbesserung der bestehenden Governance

    • Einbeziehung des Greenwashing-Risikos in bestehende Richtlinien und Prozesse

    • Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Greenwashing-Risiken

  2. Stärkere wissenschaftliche Untermauerung

    • Nutzen Sie Lebenszyklusanalysen oder Zertifizierungen durch Dritte, um Umweltaussagen zu validieren.

    • Bewahren Sie ausführliche Unterlagen auf, um jede Aussage zu belegen.

  3. Ausbildung verbessern

    • Aufklärung der Marketing-, Rechts- und Produktteams über die neuen gesetzlichen Anforderungen.

    • Erstellung interner Leitlinien für grünes Marketing.

  4. Vorbereitung auf die Verifizierung durch Dritte

    • Zusammenarbeit mit akkreditierten Zertifizierern, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

    • Einführung eines Systems zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung von Umweltaussagen.

  5. Durchführung einer risikobasierten internen Überprüfung

    • Identifizierung von Hochrisikobereichen und Überprüfung der entsprechenden Marketingmaterialien, Produktbeschreibungen und Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen auf potenziell irreführende Angaben.

    • Entfernen oder überarbeiten Sie nicht belegte grüne Aussagen.

  6. Beobachtung regulatorischer Entwicklungen

    • Bleiben Sie auf dem Laufenden über die regulatorischen Änderungen in der EU und der Schweiz.

    • Identifizierung abweichender Anforderungen (z. B. EU und USA) und entsprechende Anpassung grüner Angaben.

Schlussfolgerungen

Umweltbezogene Angaben sind ein wertvolles Marketinginstrument, aber die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die strengen neuen Vorschriften in der EU und der Schweiz erfüllen.
Indem sie der Transparenz, der wissenschaftlichen Absicherung und der Überprüfung durch Dritte Vorrang einräumen, können Unternehmen nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher stärken.

Da die Nachhaltigkeit weiterhin die Entscheidungen der Verbraucher beeinflusst, werden Unternehmen, die sich an diese sich entwickelnden Vorschriften anpassen, einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt erlangen.



Adrian Peyer

Adrian Peyer ist ein erfahrener Anwalt in den Bereichen Recht, Compliance, Ethik, Umwelt, Soziales, Governance (ESG) und Risikomanagement. Mit seinem einzigartigen Hintergrund als langjähriger General Counsel, Verwaltungsratssekretär und Start-up-Unternehmer berät er Unternehmen jeder Grösse auf ihrem ESG-Weg.