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Klimaberichterstattung wird in der Schweiz verbindlich

Klimaberichterstattung wird in der Schweiz verbindlich

Der Bundesrat macht die Klimaberichterstattung gemäss TCFD für grosse Schweizer Unternehmen verbindlich. Im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung müssen Klimabelange ab Geschäftsbericht 2024 offengelegt werden.

von Irene Perrin

Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative bringt für Unternehmen Offenlegungspflichten in drei Bereichen:

  1. Nicht-finanzielles Reporting zu Umwelt- und Sozialbelangen, Arbeitnehmerthemen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung der Korruption;

  2. Sorgfaltspflichten zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien, und

  3. Klimaberichterstattung gemäss TCFD.

Für einen Überblick siehe auch hier.

Nach der Vernehmlassung im Sommer 2022 hat der Bundesrat am 23. November 2022 die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung verabschiedet. Zentrale Punkte sind:

  • Die Verordnung tritt ein Jahr später als ursprünglich angekündigt in Kraft, per 1.1.2024. Berichtet werden muss erstmals über das Geschäftsjahr 2024.

  • Die Berichterstattung hat gemäss Empfehlungen der TCFD zu erfolgen, d.h. in den vier Kategorien Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen & Ziele.

  • Der Klimabericht ist Teil des nicht-finanziellen Berichts.

  • Klimabelange umfassen die Auswirkungen des Klimawandels auf Unternehmen sowie die Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen auf den Klimawandel (sogenannte «double materiality»).

  • Dargelegt werden muss ein Transitionsplan, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist. Darin sind u.a. Transitionsrisiken, quantitative CO2-Ziele sowie Aktivitäten zur CO2-Reduktion darzulegen.

  • Angabe sind zu sämtlichen Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu machen, d.h. inklusive Scope 3-Emissionen.

  • Die Veröffentlichung des Berichts hat in einem international verbreiteten, sowohl für Mensch (zB. pdf) als auch für Maschinen (zB. XBRL) lesbaren elektronischen Format zu erfolgen. Zur Erfüllung dieser Pflicht wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt.

Die Medienmitteilung des Bundesrats, die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange sowie die Erläuterungen zur Verordnung finden Sie hier: Bundesrat setzt Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung grosser Unternehmen auf 1.1.2024 in Kraft (admin.ch)

Dr. Irene Perrin

ist Senior Consultant beim CCR und verantwortet die Betreuung und Beratung von Firmenmitgliedern, das Themen-Management sowie das Trendscouting. Zuvor sammelte sie während mehrerer Jahre Erfahrung in den Bereichen Strategie, Nachhaltigkeit und Reporting in einer Beratungs-Boutique und verantwortete zuletzt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines kotierten Unternehmens. Irene studierte Kommunikation und Wirtschaft und promovierte an der Universität Zürich.


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