CSRD-Berichterstattung im zweiten Anwendungsjahr
Die Analyse von über 200 testierten Nachhaltigkeitserklärungen aus 21 europäischen Ländern zeigt: Umfang und Anzahl wesentlicher Themen bleiben im Durchschnitt weitgehend konstant, während sich die Architektur der Berichte spürbar weiterentwickelt hat. Im zweiten Anwendungsjahr der CSRD rückte damit die Frage in den Vordergrund, wie sich regulatorisch geforderte Tiefe für den Kapitalmarkt am besten erschliessen lässt.
von Liz Gacon & Julian von Pressentin, Kirchhoff Consult
Im zweiten Berichtsjahr nach CSRD haben sich Umfang und Anzahl berichteter wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen kaum verändert. Weitaus deutlicher verändert hat sich hingegen die Struktur der Berichte: Vorangestellte Zusammenfassungen, priorisierte Kapitelstrukturen und zentralisierte Richtlinienangaben rücken die Bedürfnisse der Adressaten stärker in den Mittelpunkt. Die Nachhaltigkeitserklärung gemäss ESRS dient damit nicht mehr allein als Nachweis regulatorischer Pflichten, sondern auch der Orientierung.
Mit der Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitserklärung stellt sich unweigerlich eine grundlegende Frage: Wer nimmt die aufwändig erstellten Inhalte tatsächlich zur Kenntnis? Im Erstellungsprozess dominiert häufig die Vorstellung eines idealtypischen Adressaten – einer Person, die den Bericht vollständig durchliest und sämtliche Querverweise im Detail nachvollzieht. In der Berichtspraxis erweist sich ein solcher Adressat jedoch als weitgehend fiktiv. Investoren, Analysten und Ratingagenturen lesen Nachhaltigkeitsberichte in aller Regel selektiv. Meist unter Zeitdruck richten sie ihren Fokus nur auf einzelne Themen.
Die von Kirchhoff Consult durchgeführte Analyse liefert für diese Beobachtung eine belastbare empirische Grundlage. Im Vergleich zum ersten Jahr der CSRD-Anwendung erweist sich die Berichtspraxis als bemerkenswert stabil: Im Durchschnitt weisen die untersuchten Unternehmen weiterhin sieben wesentliche Themen aus, der Berichtsumfang liegt bei 134 Normseiten gegenüber 128 Normseiten im Vorjahr. Die eigentliche Dynamik des zweiten Anwendungsjahres zeigt sich weniger bei den quantitativen Angaben als vielmehr in der Gewichtung und Anordnung der Inhalte.
Vorangestellte Zusammenfassungen für bessere Zugänglichkeit.
28 Prozent der untersuchten Unternehmen stellen dem eigentlichen Bericht mittlerweile eine eigenständige Zusammenfassung voran – im ersten Anwendungsjahr der CSRD war ein solches Vorgehen noch die Ausnahme. In diesen Abschnitten werden strategische Schwerpunkte, wesentliche Themen und zentrale Kennzahlen kompakt dargestellt, bevor der regulatorisch geprägte Teil des Berichts beginnt. Das dänische Unternehmen Ørsted veranschaulicht diese Entwicklung: Der Bericht eröffnet nicht mehr mit den Allgemeinen Informationen gemäss ESRS 2, sondern mit einer Darstellung der Wertschöpfungskette, einer Zusammenfassung der Strategie sowie einem Überblick über die wesentlichen Themen. Auch diese Umstrukturierung ermöglichte dem Unternehmen zudem eine Reduktion des Berichtsumfangs um 27 Prozent Text und 40 Prozent PDF-Seiten gegenüber dem Vorjahr.
Wesentlichkeit als Ordnungsprinzip der Kapitelstruktur.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bestimmt zunehmend nicht mehr nur die Auswahl der zu berichtenden Themen, sondern auch die Gliederung und den Detailgrad einzelner Kapitel. Novo Nordisk illustriert diesen Ansatz in besonders konsequenter Form: Das Unternehmen unterscheidet explizit zwischen priorisierten Themen, die auf fünf bis sechs Seiten ausgearbeitet werden, und weiteren wesentlichen Themen, die auf ein bis zwei Seiten komprimiert dargestellt sind. In der Folge verkürzte sich der Bericht um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein derartiges Vorgehen bricht mit der von den ESRS vorgesehenen Struktur nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen und wirft insofern Fragen zur Vergleichbarkeit auf, da es eine transparente Offenlegung der zugrunde liegenden Priorisierungslogik voraussetzt. Neben dieser radikalen Umsetzung lässt sich der allgemeine Trend beobachten, strategisch relevante Inhalte innerhalb der Kapitel nach vorne zu stellen und methodische Erläuterungen eher an das Ende zu verlagern.
Zentralisierung der Richtlinienberichterstattung.
Die ESRS verlangen für jede wesentliche Richtlinie eine Reihe von Pflichtangaben, was bei Unternehmen mit einer grösseren Anzahl an Richtlinien erhebliche Redundanzen erzeugt. Netcompany begegnet diesem Problem mit einer zentralen Richtlinienübersicht im Kapitel «Allgemeine Informationen»; die einzelnen Themenkapitel verweisen auf diese Übersicht und ergänzen ausschliesslich themenspezifische Inhalte. Einen vergleichbaren Weg verfolgt Hapag-Lloyd, wodurch sich der Bericht um 46 Prozent Text und 52 Prozent PDF-Seiten gegenüber dem Vorjahr verkürzte. Massgeblich für den Erfolg dieses Ansatzes ist die Qualität der Verknüpfung zwischen zentraler Übersicht und themenspezifischer Ausführung, da andernfalls die Nachvollziehbarkeit für die Adressaten leidet.
Auch auf der Ebene der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) zeichnet sich eine stärkere Fokussierung ab: Im Durchschnitt identifizierten die Unternehmen 40 wesentliche IROs, gegenüber 46 im Vorjahr. Als besonders gut strukturiert erwiesen sich dabei Berichte mit einer Bandbreite von 20 bis 60 IROs. Der internationale Vergleich zeigt darüber hinaus eine fortschreitende Konvergenz der Berichtsumfänge: Deutsche Unternehmen veröffentlichen mit durchschnittlich 143 Normseiten Berichte, die nur noch 9 Prozent länger ausfallen als im Übrigen europäischen Durchschnitt von 130 Normseiten – im Vorjahr betrug diese Differenz noch rund 24 Prozent.
Handlungsempfehlungen.
Für die kommende Berichtssaison empfiehlt es sich, die Adressatenorientierung bereits in der Wesentlichkeitsanalyse und der Konzeption des Berichts zu verankern, statt sie erst nachträglich zu prüfen. Eine prägnante Zusammenfassung, klar strukturierte Kapitelanfänge mit aussagekräftigen IRO-Tabellen sowie eine konsequente Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips auf Reihenfolge und Detailierungsgrad schaffen mehr Orientierung als zusätzlicher Fliesstext. Ein Nachhaltigkeitsbericht wird für diverse Stakeholder konzipiert und geschrieben, nicht nur für den Wirtschaftsprüfer oder den Regulator. Entsprechend sollte der Bericht auch aufgebaut und gestaltet sein. Nur so entwickelt sich die Nachhaltigkeitserklärung vom geprüften Pflichtdokument zu einem Instrument der Verständigung zwischen Unternehmen und Kapitalmarkt.
Whitepaper
“Die CSRD-Berichterstattung im zweiten Jahr: Ein Vergleich” hier abrufbar:
https://www.kirchhoff.de/fileadmin/static/pdfs/2026_news/20260625_KC_Whitepaper_CSRD_DE.pdf
Liz Gacon
ist Junior Consultant im Bereich ESG/Sustainability bei Kirchhoff Consult in Hamburg. Sie berät Unternehmen aus verschiedenen Branchen bei der Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsratings, ESG-Strategien, Datenerhebung und Berichterstattung nach CSRD/ESRS.
Julian von Pressentin
ist Director ESG/Sustainability bei Kirchhoff Consult in Hamburg. Als ehemaliger Investment Professional berät er Unternehmen zu Wesentlichkeitsanalysen, Ratingoptimierungen sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS.


