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Nachhaltigkeit braucht Führung: Governance als Fundament für Glaubwürdigkeit und Investorenvertrauen

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Nachhaltigkeit braucht Führung: Governance als Fundament für Glaubwürdigkeit und Investorenvertrauen

Für Investoren umfasst Nachhaltigkeit belastbare Governance und strategische Steuerung. Entscheidend ist, ob ökologische und soziale Risiken und Chancen systematisch erfasst, überwacht und in unternehmerische Entscheidungen integriert werden. Hierdurch soll das Unternehmenswohl langfristig und nachhaltig sichergestellt werden.  Das Zusammenspiel von Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) rückt geprüfte Nachhaltigkeitsdaten und ihre Nutzung für Kapitalallokation und Risikomanagement stärker in den Fokus.

Von Hendrik Schmidt und Dr. Dennis Hänsel

Governance als Voraussetzung nachhaltiger Unternehmensstrategie

Voraussetzung für die wirksame Einbettung und konsequente Umsetzung zentraler Nachhaltigkeitschancen und -risiken in die Unternehmensstrategie ist eine etablierte, belastbare und zeitgemässe Governance. Gute Corporate Governance stellt daher keine zusätzliche Nachhaltigkeitsdimension dar, sondern ist vielmehr das Fundament für die systematische Identifikation ökologischer und sozialer Aspekte sowie deren angemessener Priorisierung und Integration in die Unternehmensstrategie.

Neben dem Vorstand fällt hierbei auch dem Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat – nicht nur aktienrechtlich – eine Schlüsselrolle zu. Seine Überwachungspflicht der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 des deutschen Aktiengesetzes umfasst nicht nur die finanzielle Lage, sondern auch eine umfassende Beurteilung der Risiken und Chancen des Geschäftsmodells. Nachhaltigkeitsrisiken – etwa die Beurteilung physischer Klimarisiken, regulatorische Entwicklungen, Lieferkettenabhängigkeiten oder Reputationsrisiken – sind aus Investorensicht potenziell wertrelevant und damit integraler Bestandteil dieser Überwachung.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex konkretisiert diesen Anspruch, indem er Vorstand und Aufsichtsrat auf eine nachhaltige Wertschöpfung unter Berücksichtigung der Stakeholder und ihrer Interessen verpflichtet und auch der Swiss Code for Best Practice verweist an verschiedenen Stellen auf Nachhaltigkeitsziele. Governance schafft damit den Ordnungsrahmen, in dem Nachhaltigkeit strategisch zu verankern ist. Der Aufsichtsrat hat sicherzustellen, dass wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen systematisch erfasst und in Strategie, Planung sowie Risiko und Kontrollsysteme eingebunden werden. Mit der Umsetzung der CSRD werden diese Anforderungen präzisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Teil des Lageberichts Gegenstand der Überwachung und Prüfung durch den Aufsichtsrat. Zentrale Bedeutung kommt der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zu, deren Methodik und Ergebnisse der Aufsichtsrat kritisch begleiten muss. Sie bildet die konzeptionelle Brücke zwischen Berichterstattung, Risikobewertung und strategischer Steuerung. Neben der formalen Begleitung ist vor allem die Diskussion der Ergebnisse und die entsprechende Überführung in die Strategie entscheidend.

Mit der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Berücksichtigung entsprechender materieller Ziele, verfügt der Aufsichtsrat neben seiner Kontrollfunktion zusätzlich über ein wesentliches Steuerungsinstrument.

Von geschätzten ESG-Daten zu berichteter Realität – Zusammenspiel von CSRD und SFDR

Nachhaltige Finanzmärkte entstehen nicht durch Offenlegungspflichten allein, sondern durch Unternehmen, die ihre Geschäftsmodelle, Prozesse und operative Tätigkeit tatsächlich transformieren. Für Investoren ist deshalb entscheidend, wie Unternehmen wirtschaften und sich verändern, nicht wie Nachhaltigkeit im Finanzmarkt modelliert wird. Eine nachhaltige Kapitalallokation setzt somit belastbare Informationen aus der Realwirtschaft voraus. Genau an diesem Punkt setzt die CSRD an: Sie macht unternehmerische Transformation systematisch, vergleich-, prüf- und sichtbar und verankert Nachhaltigkeit auf einer Ebene mit Finanzinformationen. Sie verlangt nicht nur Transparenz, sondern schafft Anreize für echte strategische und operative Veränderung.

Die SFDR hingegen richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, um Investoren transparente und vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten zu liefern. Entscheidend ist dabei die Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Daten. Entsprechend setzt die SFDR hohe Anforderungen an Datenqualität und prägt die Kommunikation zwischen Finanzmarktteilnehmer und ihren Kunden.

Derzeit basieren die meisten für die SFDR benötigten ESG-Kennzahlen auf Schätzungen und Modellierungen externer Anbieter, weil Unternehmen selbst nur begrenzt entsprechende Daten berichten. Insbesondere bei Scope‑3‑Treibhausgasemissionen (GHG): Abhängig vom jeweiligen Index sind hier schätzungsweise 30–70 % der Daten geschätzt. Die CSRD verändert diese Situation: Sie erhöht den Anteil berichteter und geprüfter Nachhaltigkeitsdaten erheblich. Zusätzlich wird die zunehmende Abstimmung zwischen ISSB (IFRS) und EFRAG (ESRS) diesen Effekt weiter verstärken. Die Konvergenz der Standards erhöht die Vergleichbarkeit und fördert eine breitere, konsistente Berichterstattung, was den Anteil berichteter Nachhaltigkeitsdaten weiter steigen lässt.

Im Zielbild bildet die CSRD das Datenfundament, während die SFDR als investorenorientierter Übersetzungsrahmen dient. Die CSRD hebt Nachhaltigkeit strukturell auf Augenhöhe mit finanziellen Kennzahlen. Auf dieser Basis macht die SFDR Nachhaltigkeit für Investoren verständlich, vergleichbar und entscheidungsrelevant. So wird Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil von Bewertungsmodellen, Risikosteuerung und Kapitalallokation. Vor diesem Hintergrund verfolgen wir bei der Entwicklung von Methoden sowie bei der Erstellung von Reports zu Nachhaltigkeitsfaktoren konsequent den Ansatz, berichtete Werte gegenüber geschätzten Werten zu priorisieren, wo immer dies möglich ist.

Fazit

Eine wirksame Integration von Nachhaltigkeit in die Strategie gelingt erst durch robuste Governance und wird durch CSRD und SFDR zu einem integralen Bestandteil verantwortungsvoller Kapitalallokation. Die Erwartung an Unternehmen ist dabei klar: Nachhaltigkeit darf kein rein deklaratorisches Ziel bleiben, sondern muss sich in einer nachvollziehbaren Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen widerspiegeln. Diese Transformation sollte transparent, konsistent und prüfbar in den Unternehmensberichten abgebildet werden – insbesondere dort, wo CSRD‑konforme Kennzahlen den Fortschritt messbar machen.

Insbesondere der Prüfungsausschuss hat nicht nur die Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst, sondern auch deren Erstellungsprozess, die Qualität der zugrunde liegenden Daten sowie die Einbindung in interne Kontroll  und Risikomanagementsysteme zu überwachen. Damit wird Nachhaltigkeit endgültig Teil der Governance Kernprozesse und erfordert künftig eine stärkere Differenzierung persönlicher Anforderungen an und Qualifikationen von Aufsichtsratsmitgliedern.

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Key Takeaways

  1. Robuste Governance-Strukturen sind Voraussetzung für wirksame Nachhaltigkeit.

  2. Aufsichtsräte tragen die Verantwortung, wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken zu überwachen und -chancen in der Unternehmensstrategie zu verankern.

  3. Die CSRD stärkt Nachhaltigkeit, indem sie Nachhaltigkeitsdaten verpflichtend prüf- und vergleichbar macht.

  4. Geprüfte Nachhaltigkeitsdaten aus der Realwirtschaft schaffen die Grundlage für fundierte, verantwortungsvolle Investitionsentscheidungen.

  5. Im Zusammenspiel entfalten die CSRD und SFDR ihre Wirkung, indem sie Nachhaltigkeit nachvollziehbar, vergleichbar und investorenrelevant machen.


Hendrik Schmidt

ist Head of Stewardship – Governance bei der DWS und Ansprechpartner für Vorstände und Aufsichtsräte zu Governance- und Stewardship-Fragen. Er vertritt die DWS regelmässig auf Hauptversammlungen und Konferenzen sowie in nationalen und europäischen Verbänden (BVI, DVFA, EFAMA).

 

Dr. Dennis Hänsel

ist Head of Product Sustainable Regulation and Methodology bei der DWS. Er leitet das ESG Methodology Board und trägt die Verantwortung für ESG-Produktdesign und Governance. Er vertritt die DWS in nationalen und europäischen Fachgremien, u. a. beim BVI und bei der EFAMA.