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Swiss Audit Monitor

Der Nutzen einer Revision der Jahres- und Konzernrechnung ist vielfältig: Für den Gesetzgeber stand bei Publikumsgesellschaften der Schutz der Aktionäre, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt im Vordergrund. Eine geprüfte Jahresrechnung ist aber auch für weitere Adressaten (wie z. B. die Steuerbehörde) von Interesse. Aber auch das Unternehmen selbst profitiert von einem unabhängigen Blick von aussen auf die Finanzberichterstattung und die damit zusammenhängenden Prozesse. In Zukunft werden die Wirtschaftsprüfer aufgrund der neuen Möglichkeiten, grosse Mengen von elektronischen Daten IT-gestützt als Prüfungsnachweise auszuwerten (sog. Massendatenanalyse oder Data Analytics), ihre Arbeit noch effektiver durchführen und damit die Prüfungssicherheit weiter erhöhen können.

Während der Nutzen der Wirtschaftsprüfung für Dritte nicht messbar ist, finden sich in den Geschäftsberichten von kotierten Unternehmen aufgrund der SIX-Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance Angaben u. a. zu den bezahlten Revisions- und Zusatzhonoraren. Um der interessierten Öffentlichkeit diese Informationen aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen, veröffentlicht der Lehrstuhl für Auditing and Internal Control (Universität Zürich) von Professor Reto Eberle jährlich einen Report.


Einige interessante Erkenntnisse aus dem diesjährigen Report, der in diesen Tagen auf www.swissauditmonitor.ch veröffentlicht wurde, sind folgende:

  • Das Gesamtvolumen stagniert: Seit 2013 belaufen sich die von börsenkotierten Unternehmen pro Jahr entrichteten Revisionshonorare auf rund 550 Mio. CHF. Die Zusatzhonorare, die diese Unternehmen der Revisionsstelle bezahlten, machen seit 2013 rund 120 Mio. CHF aus.

  • Wie in anderen Ländern teilen sich die grossen Revisionsgesellschaften den Markt der börsenkotierten Unternehmen auf: In der Schweiz haben PwC, EY und KPMG einen Anteil am Honorarvolumen von 93%. Deloitte als vierte weltweit tätige und grosse Revisionsgesellschaft hat im Berichtsjahr zwar zwei grosse börsenkotierte Unternehmen gewinnen können, ist aber in der Schweiz volumenmässig noch klar hinter den anderen drei.

  • Aus dieser oligopolistischen Struktur und dem stagnierenden Marktvolumen auf fehlenden Wettbewerb zu schliessen, ist falsch. Seit 2013 wechseln jedes Jahr rund zehn börsenkotierte Unternehmen die Revisionsstelle. Umgekehrt ist auch festzustellen, dass bei fast einem Drittel der untersuchten börsenkotierten Unternehmen die gleiche Revisionsstelle mehr als 20 Jahre tätig ist. Eine solche Mandatsdauer wäre in der EU nicht mehr zulässig, da dort seit 2016 die maximale Mandatsdauer des Revisionsunternehmens auf 20 Jahre beschränkt wurde. Im Gegensatz dazu kennt die Schweiz keine Pflicht zur Rotation des Revisionsunternehmens, hingegen zur Rotation der leitenden Revisorin/des leitenden Revisors nach sieben Jahren schon.

  • Bei den angewendeten Rechnungslegungsstandards ist festzustellen, dass die Verschiebung von IFRS hin zu Swiss GAAP FER weiterhin anhält. IFRS ist aber weiterhin der verbreitetste Standard (54%), gefolgt von Swiss GAAP FER (33%), Bankengesetz (8%) und US GAAP (5%). Bei den SMI-Unternehmen wenden drei Viertel IFRS an und fast ein Viertel US GAAP. Diese Verteilung ist nachvollziehbar, zumal Swiss GAAP FER sich explizit an national ausgerichtete Unternehmen richtet. Die Komplexität der Rechnungslegungsstandards schlägt sich in den durchschnittlichen Revisionshonoraren nieder: Während sich diese bei Unternehmen, die US GAAP anwenden, auf ca. 12 Mio. CHF belaufen, machen sie bei IFRS-Unternehmen 3,5 Mio. CHF und bei Swiss GAAP FER-Anwendern 0,5 Mio. CHF aus.

Aufgrund dieser Überlegungen ist klar, dass die (Aus-)Wahl der Revisionsstelle von grosser Bedeutung für den Verwaltungsrat ist. Was macht nun eine gute Revisionsstelle aus? Empirische Untersuchungen des Lehrstuhls für Auditing and Internal Control an der Universität Zürich haben gezeigt, dass die wichtigsten Eigenschaften die folgenden sind:

  • Qualität der Revision

  • Branchenwissen des Revisionsunternehmens

  • Fachliche Kompetenz der leitenden Revisorin/des leitenden Revisors

  • Integrität und Unabhängigkeit des Revisionsunternehmens

  • Qualität der Beziehung zum Revisionsteam

Diese Aspekte sollten die zentralen Kriterien darstellen, wenn ein Unternehmen daran denkt, die Revisionsstelle zu wechseln. Gründe für einen Wechsel finden sich sowohl beim Unternehmen selbst (z. B. Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, Änderung der Geschäftstätigkeit, Änderung im Aktionariat, Corporate Governance) als auch beim Revisionsunternehmen (Qualität der Revision, Höhe des Revisionshonorars). Hat sich das Unternehmen für einen Wechsel der Revisionsstelle entschieden, muss der Ausschreibungsprozess gut strukturiert, fair und transparent sein. Der Verwaltungsrat bzw. das Audit Committee muss für diesen Prozess die Verantwortung übernehmen. Dazu gehört eben auch das Festlegen des Katalogs mit den Anforderungen an die Revisionsstelle und der Auswahlkriterien (zu denen insbesondere auch die Qualität gehört). Idealerweise findet dieser Prozess seinen Abschluss in einer begründeten Wahlempfehlung des Audit Committee mit zwei Vorschlägen und der Angabe seiner Präferenz.

Der Wirtschaftsprüfungsmarkt bei börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz wird dominiert von den vier grossen Revisionsunternehmen PwC, EY, KPMG und Deloitte. Während das Volumen der entsprechenden Prüfungsdienstleistungen seit Jahren stagniert, wechseln die Unternehmen die Revisionsstelle (auch ohne gesetzlichen Zwang). Wenn der Auswahlprozess fair und transparent ist und nicht gewechselt wird um des Wechsels willen, kann dagegen wenig eingewendet werden – vielleicht wird es auch in der Schweiz zum «the new normal» (wie in der EU).

Über den Swiss Audit Monitor

Die von börsenkotierten Unternehmen veröffentlichten Informationen zur Revision werden vom Lehrstuhl für Auditing and Internal Control der Universität Zürich seit 2013 systematisch erhoben und im Swiss Audit Monitor (www.swissauditmonitor.ch) ausgewertet. Diese Informationen lassen u. a. den Schluss zu, dass die Marktgrösse stagniert, aber sich der Wettbewerb weiterhin unter den grossen Revisionsunternehmen abspielt. Auch die für die Unternehmen wichtigsten Eigenschaften der Revisionsstelle werden untersucht. Diese Erkenntnisse wiederum sind wichtig im Hinblick auf den Auswahlprozess einer neuen Revisionsstelle.

Über den Autor

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Prof. Dr. Reto Eberle (1966) ist diplomierter Wirtschaftsprüfer. Als a.o. Professor hat er den Lehrstuhl für Auditing and Internal Control am Institut für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich inne. Er ist zudem als Audit Partner im Department of Professional Practice bei KPMG tätig. Er forscht und publiziert zur Wirtschaftsprüfung in der Schweiz (insbesondere Branche ), zur Rechnungslegung (insbesondere neues Rechnungslegungsrecht) und zum Revisionsrecht (Zürcher Kommentar).

Reto Eberle ist Mitglied der FER-Kommission, des Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor und der Kommission für Rechtsfragen von economiesuisse. Zudem ist er Modulleiter «Professional Judgement» im Wirtschaftsprüfer-Lehrgang der EXPERTsuisse.